Windows-Notfall-DVD
Besitzer von Windows 10, 8, 7 und Vista können vorsorglich eine Notfall-DVD („Reparaturdatenträger“) oder einen Notfall-USB-Stick erstellen. Damit können Sie eine Systemstartreparatur ausführen oder Windows auf einen früheren Zustand zurücksetzen. Vor allem können sie das Eingabeaufforderungsfenster öffnen und damit Zugriff auf Ihre Daten bekommen. Mit den Befehlen COPY, XCOPY oder ROBOCOPY können sie Daten kopieren.
Wenn Sie eine Windows-Installations-DVD haben, ist diese auch für Notfallreparaturen geeignet und Sie brauchen keine andere Notfall-DVD.
Den „Reparaturdatenträger“ gibt es in 32- und 64-Bit-Version. Mit einem 32-Bit-Windows können sie nur eine 32-Bit-DVD erstellen, die dann aber für jedes 32-Bit-Windows von Home bis Enterprise geeignet ist. Mit einem 64-Bit-Windows können sie nur eine 64-Bit-DVD erstellen.
Ihr 64-Bit-Windows ist kaputt und auf Ihrem Zweitcomputer läuft nur ein 32-Bit-Windows, mit dem Sie keine 64-Bit-DVD erstellen können? Was nun? Sie können stattdessen eine vollständige Windows-Setup-DVD erstellen für Ihr 64-Bit-Windows!
- Windows 10 (neuer): An der Eingabeaufforderung starten sie „recoverydrive.exe“ . Bestätigen Sie, dass auch die Systemdateien auf dem „Wiederherstellungslaufwerk“ gespeichert werden sollen, „Weiter“. Nach einigen Minuten Wartezeit werden Sie aufgefordert, einen USB-Stick als Ziel einzusetzen. Er muss mindestens 8 GB groß sein und wird vollständig gelöscht.
- Windows 10 (älter): An der Eingabeaufforderung starten sie „recoverydrive.exe“ . Legen sie einen DVD-Rohling ein und klicken sie auf „Datenträger erstellen“. Sie können auch einen leeren USB-Stick als Ziel angeben, um diesen „Systemwiederherstellungsdatenträger“ zu erstellen.
- Windows 8: Auf der (Kachel-)startseite tippen sie „recoverydrive.exe“ in das Suchfeld. Weiter wie bei Windows 10.
- Windows 7: „Start“ → „Systemsteuerung“ → „System und Sicherheit“ → „Sichern und Wiederherstellen“. Am linken Rand „Systemreparaturdatenträger erstellen“.
Dieser Text stammt aus meinem Buch „Datensicherung für Home und Office„ Kapitel 13.1.3.